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E-FCON

  • Schnell, Einfach, Effizient

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  • E-FCON

    Elektronische Führer­schein­kontrolle

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E-FCON - Elektronische Führer­schein­kontrolle

…so gut wie kein Aufwand für Sie, das war unser Ziel !

  • Erstdatenerfassung via App
  • Erstprüfung & Prüfsiegelvergabe Information – Fuhrparkleitung zur Siegelvergabe
  • Wiederkehrende Führerscheinkontrollen (Selbstkontrollen)

E-FCON ist eine Smartphone-App in Verbindung mit einer Webapplikation zur Elektronischen Führerscheinkontrolle. Über die Smartphone-App wird mit einem Scan überprüft, ob der Führer des Dienstwagens physikalisch noch über seinen Original Führerschein verfügt.

E-FCON informiert Ihre Mitarbeiter vollautomatisch per Email/SMS über die anstehende Überprüfung. Die Überprüfung erfolgt in Echtzeit via Internet und wird elektronisch dokumentiert.

Der Fuhrparkverantwortliche wird systemseitig informiert, wenn die fällige Prüfung nicht stattgefunden hat und sendet an den Mitarbeiter eine Einladung zur persönlichen Vorlage.

Über die Webapplikation, die für autorisierte User (Fuhrparkverantwortlicher + Assistenten) zur Verfügung steht, können alle Daten administriert, sowie Berichte und Statistiken abgerufen werden. Weiterhin ist eine visuelle Überprüfung möglich, da während der Überprüfung via Smartphone-App auch ein Foto vom Führerschin dem erzeugten Protokoll-Datensatz beigefügt wird.

Vorteile & Mehrwerte

  • Durch die Nutzung der E-FCON Smartphone-App konzentriert sich der Aufwand der Ersterfassung nicht auf den Arbeitgeber (FPL), sondern wird auf die einzelnen Führerscheininhaber verteilt
  • Da für die Ersterfassungen und Prüfungen handelsübliche Smartphones genügen, die –aller Wahrscheinlichkeit nach- bei fast allen Mitarbeitern vorhanden sind, entfallen die Kosten für die Anschaffung oder Miete von Fuhrparkleitung zur Siegelvergabe
  • Dadurch sind keine Installationen erforderlich, Erfassungs- und Fuhrparkleitung zur Siegelvergabe (autorisierte User) können schnell und unkompliziert aufgenommen werden

Einfache Implementierung

Das war uns bei der Entwicklung besonders wichtig!

Möglichst kein Aufwand bei der Umstellung zu E-FCON, das war unser primäres Ziel!

Normalerweise liegt der große einmalige Aufwand bei der Erfassung der „Erstdaten“ (Personen/- und Führerscheindaten). Bei uns ist das anders…

Nachdem E-FCON die Mitarbeiter über eine automatisch generierte Email aufgefordert hat, über die Smartphone-App die Führerschein-Daten einzugeben, muss der Mitarbeiter einmalig seinen Führerschein beim AG oder einer autorisierten Erfassungs- und Fuhrparkleitung (EPS) vorlegen. Hierbei wird über eine erweiterte App-Funktion (nur AG und EPS) das Hologram_QR-Code Siegel aufgeklebt und durch einen Scanvorgang dem bestehenden Führerschein-Datensatz hinzugefügt.

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Service & Kosten

Volle Nutzung, keine Einschränkungen!

Sie erhalten unsere volle Unterstützung inklusive Upload Ihrer Bestandsdaten, gratis versteht sich, Sie können direkt loslegen.

  • Nutzung von vorhandenen Smartphones
  • Unsere Preise enthalten alle Services inkl. Hologram-QR-Code Siegel.
  • Pro Führerschein und Monat schon ab 0,49 €

Sie wünschen ein individuelles Angebot von uns?

Gerne präsentieren wir Ihnen E-FCON auch live vor Ort.

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Hologram-QR-Code Sicherheitssiegel

Unser Hologram-QR-Code Sicherheitssiegel ist absolut fälschungssicher und geschützt vor Manipulationen, z.B. durch einen Ablöseversuch.

Unser Lieferant sagt dazu…
…“durch das E-Beam Verfahren werden holografische Sicherheitsmerkmale mit einer Auflösung von 1.500.000 dpi (dots per inch) in die Sicherheitsfolie eingebracht. Die Kombination einer Vielzahl patentierter sichtbarer und unsichtbarer Sicherheitsmerkmale gewährt einen Schutz auf Banknotenniveau..“

Rechtslage zur Führerscheinkontrolle

Die Rechtslage schreibt dem Fahrzeughalter vor, dass er regelmäßig (jedoch -empfohlen- min. 2 x jährlich) eine Führerscheinkontrolle durchführen und diese dokumentieren muss.

Fahrzeughalter ist der oder diejenigen, auf die die Zulassung des Fahrzeuges lautet. Bei einer GmbH können es z.B. die Geschäftsführer oder dessen „Erfüllungsgehilfen“ (Fuhrparkverantworlicher) sein.

Der Gesetzgeber formuliert das „sachlich“ wie folgt…

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer…..

…. 2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Weitere Leistungen im Bereich Car Services